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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Theaterwagen Porcia gemn. GmbH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theaterwagen Porcia den Veranstaltern. Sie sind Bestandteil des Vertrages über die Buchung der Theaterwagen Vorstellungen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur eine geschlechtsspezifische oder neutrale Form einer Personenbezeichnung (Berufsbezeichnung) verwendet.
FÜR BESUCHER:INNEN
- Vorstellungen besuchen
In der Regel sind die Vorstellungen des Straßentheaters frei zugänglich. Da unser Theaterwagen an den diversen Orten nur zu Gast ist, informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Veranstalter, ob eine Reservierung möglich ist bzw. Eintrittskarten erworben werden müssen.
- Bild- und Tonaufnahmen
Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklären sich Veranstalter und Besucher mit eventuell entstehenden Aufnahmen ihrer Person einverstanden.
FÜR VERANSTALTER:INNEN
- Vorstellungspreise
Die Buchungspreise verstehen sich zzgl. 13% Mehrwertsteuer.
Eine Übersicht der geltenden Vorstellungspreise erfragen diese bei der Tournee-Organisation unter theaterwagen@ensemble-porcia.at oder unter +43 (0) 676 4202337.
- Buchung einer Vorstellung
Die Buchung einer Theaterwagen Vorstellung kann laufend erfolgen.
Die Rechnung wird dem Veranstalter vor der Veranstaltung übermittelt und muss bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn am Konto der Theaterwagen Porcia GmbH einlangen.
Dem Veranstalter steht es frei, ob und wenn ja in welcher Höhe er von seinen Gästen Eintritt verlangt oder Spenden für die Austragung der Veranstaltung im Publikum sammelt (vor oder nach der jeweiligen Vorstellung).
Eine Sonderregelung für Schulen und soziale Einrichtungen ist möglich.
- Voraussetzungen
Der Theaterwagen Porcia kommt mit einem Anhänger, der auf ebener Fläche stehen muss. Die Maße des Standplatzes müssen mindestens 10 x 6 Meter betragen und eine freie Höhe von 3,2 Metern aufweisen (Achtung: Bäume und Durchfahrten) – der Standplatz ist vom Veranstalter bereitzustellen. Die Anreise erfolgt ca. 1,5 Stunden vor Spielbeginn, etwa 45 Minuten nach Ankunft ist der Theaterwagen spielbereit. Die Pause zwischen den Stücken beträgt ca. 55 min. Die Abreise erfolgt ca. 1 Stunde nach Ende der Vorstellung.
Für etwaige bzw. ausreichende Sitzmöglichkeiten sorgt der Veranstalter selbst (Klappsessel o.ä., evtl. weitere Sessel zum Dazustellen). Der Veranstalter hat für einen möglichst ungestörten Ablauf (Verkehr, Glockengeläute, etc.), für einen Stromanschluss (Schuko 220-240V) und für die Bereitstellung von Licht/Scheinwerfer bei Vorstellungsbeginn nach 19 Uhr zu sorgen.
Alle behördlichen und sonstigen Genehmigungen sind vom Veranstalter einzuholen. Die jeweilige Spielstätte muss den Maßnahmen konform bespielt werden können.
Bei Schlechtwetter hat der Veranstalter für ein geeignetes Ausweichquartiert mit ausreichender Spielfläche von mindestens 6 Metern Tiefe, 6 Metern Breite, 2,5 Metern Höhe zu sorgen. Für die Indoor-Variante wird die Ausstattung vom Ensemble aus dem Theaterwagen ausgebaut und an der alternativen Spielstätte eingerichtet (Achtung: Ausreichend Platz bei Zugängen, Türen/Treppen/Lift bedenken). Diese Ausweichstätte wird vorab mit dem Theaterwagen Porcia vereinbart und muss vom Veranstalter als alternativer Spielort angekündigt werden. Die Entscheidung, auf das Schlechtwetterquartier zu wechseln, kann vorab oder kurzfristig je nach Wetterlage in Absprache zwischen Veranstalter und dem Theaterwagen Porcia erfolgen. Im Falle einer kurzfristigen Verlegung auf das Ausweichquartier verzögert sich der Vorstellungsbeginn um eine halbe Stunde.
Der Veranstalter stellt den Mitwirkenden des Theaterwagen Porcia einen sauberen Umkleideraum in ausreichender Größe für 6 Personen, reserviert für das Ensemble ohne Publikumsdurchgang, mit Waschgelegenheit und Toiletten (möglichst nahe dem Aufführungsort) und Getränke kostenlos zur Verfügung. Zudem wird ein Stellplatz für den Ensemble-Bus in der Nähe zur Verfügung gestellt.
Vom Veranstalter muss für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung eine ortskundige Ansprechperson für den Theaterwagen Porcia vor Ort und vorab auch telefonisch erreichbar sein. Bei Umdisponierung auf das Schlechtwetter-Ausweichquartier ist es von Vorteil, wenn eine tatkräftige Person seitens des Veranstalters vor Ort ist, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Dadurch kann bei einer Spielunterbrechung auch ein kurzfristiger Wechsel gewährleistet werden.
- Absagen und höhere Gewalt
Der Veranstalter ist berechtigt, gegen Entrichtung folgender Stornogebühren die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten und zwar:
- bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegen Entrichtung einer Stornogebühr von 50% der vereinbarten Kosten.
- ab dem 9. Tag bis vor dem Veranstaltungstermin gegen Entrichtung einer Stornogebühr von 80% der vereinbarten Kosten.
Absagen am Veranstaltungstag aus Gründen, die nicht der Sphäre des Theaterwagen Porcia zuzurechnen sind (beispielsweise behördliche Untersagung des Auftrittes), insbesondere, wenn sie aus einer Vertragsverletzung seitens des Veranstalters resultieren, lässt den Anspruch des Theaterwagen Porcia auf Bezahlung der unter Punkt 4. festgelegten Kosten unberührt.
Eine Absage des Auftrittes ausschließlich wegen höherer Gewalt entbindet beide Vertragsteile von ihren Vertragsverpflichtungen.
- Kommunikation
Die beiden Vertragspartner erhalten zur Vermarktung (Bewerbung), Promotion und Verkauf, das Recht zur kostenlosen Verwendung der Namen und Bilder, sowie Pressetexte der Vertragspartner. Auf Wunsch werden vom Theaterwagen Porcia Plakatvorlagen zur Bewerbung der Veranstaltung zugesendet.
Der Theaterwagen Porcia veröffentlicht die Termine auf der gemeinsamen Website www.theaterwagen-porcia.at, zudem werden die Termine auf Social Media angekündigt. Der Veranstalter ist für die Vermarktung der Veranstaltung selbst zuständig – Drucksorten und Ankündigungen auf Social Media und Web-Kanälen sowie lokalen Pressemedien werden empfohlen.
- Sonstiges
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Den Kooperationspartnern entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Zahlungsverpflichtungen, außer jenen, die in der gegenständlichen Vereinbarung angeführt sind.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Für den Fall einer Auslegungsschwierigkeit oder einer Meinungsverschiedenheit wird im gegenseitigen Übereinkommen beider Parteien der Gerichtstand Spittal an der Drau vereinbart.
Hinweis: Veranstalter in Kärnten haben die Möglichkeit um eine Landesförderung von € 500,00 für das Kinderstück und von € 1.000,00 für das Erwachsenenstück anzusuchen. (Stand 2024)
- Bild- und Tonaufnahmen
Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklären sich Veranstalter und Besucher mit eventuell entstehenden Aufnahmen ihrer Person einverstanden.
- Persönliche Daten und Email Adressen
Persönliche Daten und Email Adressen, die im Zuge Ihrer Buchung an uns übermittelt werden, werden zur Abwicklung Ihrer Bestellung zumindest für zwölf Monate gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit zu ändern.
Stand: Dezember 2024